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Konzept des TV Jahn Rommerode zur Wiedereröffnung der Schulturnhalle:
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Turnverein Jahn 1904 e.V. Rommerode Konzept des TV Jahn Rommerode zur Wiedereröffnung der Schulturnhalle Rommerode auf den Grund- lagen der Empfehlungen des deutschen Turnerbundes (DTB) vom 08.05.2020 und insbesondere des Eck- punktepapiers des Werra-Meißner-Kreises vom 11.05.2020. Kinderturnen der 5- bis 10-jährigen ist nach der Empfehlung des DTB noch nicht zulässig. Sobald sichere Erkenntnisse und erste Erfahrungen aus der Öffnung des Schulbetriebes und der Kindergärten gesammelt wurden, wird der DTB Vorschläge für den Sportbetrieb auch dieser Gruppe erarbeiten. Im Übrigen gilt: 1 . Der Schutz der Gesundheit ist oberstes Ziel der folgenden Regelungen. Daher sind die hier geforderten Hygienekonzepte, Abstandsregeln und die damit verbundenen weiteren Festlegungen strikt einzuhalten. 2 . In der Turnhalle sind die Umkleide-, Wasch- und Duschräume aus hygienischen Gründen nicht zugänglich, so dass die Sportler*innen bereits in Sportkleidung zur Turnhalle kommen müssen. Das Ablegen von z.B. Trainingsanzügen und der Wechsel auf Turnschuhe ist nur im Vorraum der Turnhalle möglich, ohne dass dieser als Aufenthaltsraum genutzt wird. 3 . Zu jeder Übungsstunde liegt eine Anwesenheitsliste aus, in die die Teilnehmer eintragen werden, damit im Bedarfsfall (Infektion) dem Gesundheitsamt zur Nachverfolgung der Infektionskette die erforderlichen Daten vorgelegt werden können. Eine Durchmischung der Trainingsgruppen wird vermieden. 4 . Am Training dürfen nur Personen teilnehmen, die nicht mit COVID-19 infiziert sind und nach eigener Selbst- beurteilung vollständig frei von Corona-Virus-Symptomen sind. Angehörige von Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes (RKI) melden sich im Vorfeld bei den unter Punkt 12 genannten Personen, damit sie keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Ein Merkblatt mit den wesent- lichsten Informationen und Hilfestellungen des RKI ist als Anlage 1 beigefügt und Teil dieses Konzeptes. Es wird den Personen, die sich bei der verantwortlichen Person des Vereins melden, zur Kenntnisnahme und Entscheidungsfindung gegen Unterschriftsleistung ausgehändigt. 5 . Die Sportler*innen sollen soweit möglich eigene Sportmatten nutzen, ansonsten ist ein großes Badetuch mitzubringen und über die Matte zu legen. 6 . Einer konsequenten Handhygiene (intensives Waschen mit Seife) kommt eine besondere Bedeutung zu. Der Werra-Meißner-Kreis stellt hierfür ausreichend Flüssigseife und Einweg-Papierhandtücher in den Toiletten zur Verfügung. 7 . Die max. Gruppenstärke ist aufgrund der Turnhallengröße und des erforderlichen ausreichend großen Personenabstandes (mindestens 1,5 m) auf 14 Personen begrenzt . Es sind keine Zuschauer zugelassen. 8 . Der Trainingsbetrieb ist absolut (körper-)kontaktfrei durch zu führen. Insbesondere bei Kontaktsportarten ist auf die Simulation von Wettkämpfen zu verzichten. Auch das Händeschütteln, Abklatschen oder Umarmen ist unzulässig. 9 . Bei der Nutzung von Sportgeräten (Handgeräte, Bälle u.ä.) ist auf die konsequente Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen zu achten. Der Verein stellt hierfür Desinfektionslösung, Sprüh- flaschen, Einweg-Papierhandtücher und Einweg-Handschuhe zur Verfügung. Die Sportgeräte dürfen jeweils nur von einer Person genutzt werden. Die Weiterreichung oder das Zuwerfen u.ä. sind nicht zulässig. 1 0 . Im Verdachtsfall bzw. einer Ansteckung innerhalb einer Sportgruppe ist der Trainingsbetrieb unverzüglich einzustellen. Eine Wiederaufnahme des Trainings kann nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt erfolgen. 1 1 . Für den Wechsel von Trainingsgruppen müssen derzeit keine Regelungen getroffen werden, da es bei allen Gruppen des Vereins keine unmittelbaren Vor - oder Nachnutzer gibt. Soweit andere Gruppen hinzukommen oder der VfB Rommerode ab Oktober wieder Hallenzeiten nutzt, wird der TV Jahn im Bedarfsfall - jeweils in entsprechender Absprache - zeitliche Wechselregelungen vereinbaren. Sportler*innen, die dann die Übungsstunde beendet haben, verlassen die Halle durch den oberen Ausgang, so dass sich die Gruppen am Ein-/Ausgang nicht treffen. 1 2 . Als verantwortliche Person für die Einhaltung dieser Richtlinien und als Ansprechpartner bei Fragen wird vom Verein der 1. Vorsitzende Herbert Pargen (01522 9253553) benannt. Bei seiner Verhinderung tritt an seine Stelle der 2. Vorsitzende Torsten Wald (0162 2937915). 1 3 . Soweit sich beim Sportbetrieb des TV Jahn in der Turnhalle eine Corona-Infektion nachweisen lässt, ver- zichtet der Verein gegenüber dem Werra-Meißner-Kreis verbindlich auf Regressansprüche. 1 4 . Das Merkblatt Badminton ist als Anlage 2 Teil dieses Konzeptes und von der Badmintongruppe zusätzlich zu den o.a. Vorgaben zu beachten. Rommerode, 25.05.2020 Für den Vorstand

Für den Vorstand

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Turnverein Jahn 1904 e.V. Rommerode Konzept des TV Jahn Rommerode zur Wiedereröffnung der Schulturnhalle Rommerode auf den Grundlagen der Empfehlungen des deutschen Turnerbundes (DTB) vom 08.05.2020 und insbesondere des Eckpunktepapiers des Werra-Meißner-Kreises vom 11.05.2020. Kinderturnen der 5- bis 10-jährigen ist nach der Empfehlung des DTB noch nicht zulässig. Sobald sichere Erkenntnisse und erste Erfahrungen aus der Öffnung des Schulbetriebes und der Kindergärten gesammelt wurden, wird der DTB Vorschläge für den Sportbetrieb auch dieser Gruppe erarbeiten. Im Übrigen gilt: 1. Der Schutz der Gesundheit ist oberstes Ziel der folgenden Regelungen. Daher sind die hier geforderten Hygiene- konzepte, Abstandsregeln und die damit verbundenen weiteren Festlegungen strikt einzuhalten. 2. In der Turnhalle sind die Umkleide-, Wasch- und Dusch- räume aus hygienischen Gründen nicht zugänglich, so dass die Sportler*innen bereits in Sportkleidung zur Turn- halle kommen müssen. Das Ablegen von z.B. Trainings- anzügen und der Wechsel auf Turnschuhe ist nur im Vorraum der Turnhalle möglich, ohne dass dieser als Aufenthaltsraum genutzt wird. 3. Zu jeder Übungsstunde liegt eine Anwesenheitsliste aus, in die die Teilnehmer eintragen werden, damit im Bedarfsfall (Infektion) dem Gesundheitsamt zur Nachverfolgung der Infektionskette die erforderlichen Daten vorgelegt werden können. Eine Durchmischung der Trainingsgruppen wird vermieden. 4. Am Training dürfen nur Personen teilnehmen, die nicht mit COVID-19 infiziert sind und nach eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von Corona-Virus-Symptomen sind. Angehörige von Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes (RKI) melden sich im Vorfeld bei den unter Punkt 12 genannten Personen, damit sie keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Ein Merkblatt mit den wesentlichsten Informationen und Hilfestellungen des RKI ist als Anlage 1 beigefügt und Teil dieses Kon- zeptes. Es wird den Personen, die sich bei der verant- wortlichen Person des Vereins melden, zur Kenntnisnahme und Entscheidungsfindung gegen Unterschriftsleistung ausgehändigt. 5. Die Sportler*innen sollen soweit möglich eigene Sport- matten nutzen, ansonsten ist ein großes Badetuch mitzu- bringen und über die Matte zu legen. 6. Einer konsequenten Handhygiene (intensives Waschen mit Seife) kommt eine besondere Bedeutung zu. Der Werra- Meißner-Kreis stellt hierfür ausreichend Flüssigseife und Einweg-Papierhandtücher in den Toiletten zur Verfügung. 7. Die max. Gruppenstärke ist aufgrund der Turnhallengröße und des erforderlichen ausreichend großen Personenab- standes (mindestens 1,5 m) auf 14 Personen begrenzt. Es sind keine Zuschauer zugelassen. 8. Der Trainingsbetrieb ist absolut (körper-)kontaktfrei durch zu führen. Insbesondere bei Kontaktsportarten ist auf die Simulation von Wettkämpfen zu verzichten. Auch das Händeschütteln, Abklatschen oder Umarmen ist unzulässig. 9. Bei der Nutzung von Sportgeräten (Handgeräte, Bälle u.ä.) ist auf die konsequente Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen zu achten. Der Verein stellt hierfür Desinfektionslösung, Sprühflaschen, Einweg- Papierhandtücher und Einweg-Handschuhe zur Verfügung. Die Sportgeräte dürfen jeweils nur von einer Person genutzt werden. Die Weiterreichung oder das Zuwerfen u.ä. sind nicht zulässig. 10. Im Verdachtsfall bzw. einer Ansteckung innerhalb einer Sportgruppe ist der Trainingsbetrieb unverzüglich einzu- stellen. Eine Wiederaufnahme des Trainings kann nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt erfolgen. 11. Für den Wechsel von Trainingsgruppen müssen derzeit keine Regelungen getroffen werden, da es bei allen Gruppen des Vereins keine unmittelbaren Vor- oder Nach- nutzer gibt. Soweit andere Gruppen hinzukommen oder der VfB Rommerode ab Oktober wieder Hallenzeiten nutzt, wird der TV Jahn im Bedarfsfall - jeweils in entsprechender Absprache - zeitliche Wechselregelungen vereinbaren. Sportler*innen, die dann die Übungsstunde beendet haben, verlassen die Halle durch den oberen Ausgang, so dass sich die Gruppen am Ein-/Ausgang nicht treffen. 12. Als verantwortliche Person für die Einhaltung dieser Richtlinien und als Ansprechpartner bei Fragen wird vom Verein der 1. Vorsitzende Herbert Pargen (01522 9253553) benannt. Bei seiner Verhinderung tritt an seine Stelle der 2. Vorsitzende Torsten Wald (0162 2937915). 13. Soweit sich beim Sportbetrieb des TV Jahn in der Turnhalle eine Corona-Infektion nachweisen lässt, verzichtet der Verein gegenüber dem Werra-Meißner-Kreis verbindlich auf Regressansprüche. 14. Das Merkblatt Badminton ist als Anlage 2 Teil dieses Konzeptes und von der Badmintongruppe zusätzlich zu den o.a. Vorgaben zu beachten. Rommerode, 25.05.2020 Für den Vorstand
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